MELANIE KÜHNEMANN
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Unterausschuss bezirke
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Der Unterausschuss Bezirke befasst sich mit Fragen, die die Bezirksfinanzen und -strukturen betreffen. Er beschließt Empfehlungen an den Hauptausschuss und kann zur weiteren Beratung der ihm überwiesenen Vorgänge Informationen und Berichte von Senats- oder Bezirksverwaltungen anfordern. Eine Besonderheit im Unterausschuss Bezirke ist, dass die Fraktionen jeweils ein Mitglied eines Bezirksamts oder ein Mitglied einer Bezirksverordnetenversammlung benennen können, das als sachkundige Person an den Sitzungen beratend teilnehmen darf. Während der Haushaltsberatungen berät der Unterausschuss Bezirke, auf Grundlage eines von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegten Nachschauberichts, die von den Bezirksverordnetenversammlungen beschlossenen Bezirkshaushaltspläne und gibt dazu eine Empfehlung an den Hauptausschuss ab.
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